Organigramm

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Organigramm ab 01.08.2023.pdf
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Die Delegiertenversammlung;

Befugnisse: sie wählt ihren Präsidenten, ihren Vize-Präsidenten und ihren Sekretär; sie wählt den Präsidenten und die übrigen Mitglieder des Vorstandes sowie die Revisionsgesellschaft; sie genehmigt den Voranschlag, die Jahresrechnung und den Rechenschaftsbericht; sie erlässt die Reglemente und entscheidet über die Einführung neuer, bzw. Aufhebung bestehender Bereiche im Heim; sie beschliesst allfällige Statutenänderungen; sie beaufsichtigt die Verwaltung und Führung des Verbandes.

Der Vorstand; 

Befugnisse des Vorstandes: wählt seinen Vizepräsidenten und den Sekretär; leitet und verwaltet den Verband; vertritt den Verband nach aussen; bereitet die der Delegiertenversammlung zu unterbreitenden Geschäfte vor und vollzieht deren Beschlüsse; erstellt den Voranschlag, die Jahres-rechnung und den Rechenschaftsbericht; wählt und entlässt den Heimleiter und das Kaderpersonal; über-wacht die Verwaltung des Verbandes und trifft alle zum guten Funktionieren des Verbandes not-

wendigen Massnahmen.

Die Heimleitung; 

Die Heimleitung leitet das Heim. Dies umfasst die Verantwortung für die gesamte Unternehmenspolitik, den Bereich Finanzen, das Personalwesen, die Weiter- und Fortbildung, das Qualitätsmanagement, die Mitarbeit in Verbänden und die Vertretung nach aussen.

Die Bereichsleitenden;

Sind für den einwandfreien Ablauf der Prozesse in ihrem Bereich verantwortlich. Durch partizipative Führung, Mitarbeitergespräche, gemeinsam erarbeiteten Zielsetzungen und Bewertungen sorgen sie für kontinuierliche Verbesserung des QM, der Prozesse sowie der Leistungen.